E-Mobilität / Wallbox von Kottlick

Nutzen Sie die Mobilität der Zukunft!
Mit Autostrom der LSW.

Die Elektrifizierung der Fahrzeugantriebe ist wichtig, um die CO2 – Emissionen und die Abhängigkeit vom Öl zu reduzieren. Daher halten wir dieses Thema für durchaus wichtig.

Gerne informieren wir Sie hierzu in Bezug auf Kosten und Umsetzung des Umstiegs auf ein E-Fahrzeug. Als Kooperationspartner der LSW bieten wir Ihnen unter anderem die förderfähige LSW-Wallbox an. Sollten Sie ein anderes Modell bevorzugen stellt dieses auch kein Hindernis dar.

Von der Leitungsverlegung über die Absicherung bis zur Montage und Inbetriebnahme erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand. Und selbstverständlich erfolgt die Anmeldung beim EVU ebenfalls durch uns.

Kottlick – Installationsservice

Die Firma R.Kottlick GmbH ist autorisierter LSW-Partnerbetrieb. Wir installieren Ihre LSW WALLBOX oder LSW WALLBOX ENERGY CONTROL. Unser Komplettangebot umfasst:

  1. Ausführliche und persönliche Beratung
  2. Auswahl und Bestellung der für Sie passenden LSW-Wallbox
  3. Förderantrag bei der KfW stellen
  4. Installation bei Ihnen vor Ort

KfW-Förderung sichern:

Anschaffung und Installation der LSW WALLBOX ENERGY CONTROL werden ab dem 24.11.2020 im Rahmen des KfW-Programms 440 mit € 900,- gefördert!

Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sowie die Antragstellung finden Sie hier:

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektroautos-Wohngebäude-(440)/

FAQs Elektromobilität

Quelle: LSW Website / autostrom

Im privaten Anwendungsbereich sind Ladeeinrichtungen zwischen 3,7 kW bis max. 22 kW AC üblich.

Nein, aber Elektrofahrzeuge werden über die Dauer des Ladevorgangs u.U. für mehrere Stunden eine sehr hohe elektrische Leistung abrufen. Folglich muss die Ladeinfrastruktur entsprechend ausgelegt und abgesichert  sein.

Schutzkontaktsteckdosen sind nach DINVDE06201 für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen ausgelegt. Sie sind nur für begrenzte Zeiträume mit dem maximalen Bemessungsstrom von 16A belastbar und deshalb nicht zum Laden von Elektrofahrzeugen geeignet.

Der Einbau einer am Netz fest installierten Ladestation und/oder einer Schutzkontakt- oder Industriesteckdose für die Ladebetriebsarten in eine bestehende Infrastruktur stellt eine Erweiterung der elektrischen Anlage dar.

Insbesondere bei der Integration in bestehende elektrische Anlagen sind die Installationsbedingungen vorab durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Bei Neuinstallationen und Erweiterungen sind die entsprechenden Teile der VDE 0100, insbesondere Teil 722, zu berücksichtigen.

Für Ladeinfrastruktur mit Leistungen von über 3,7 kVA und unter 12 kVA (11 kW) besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Netzbetreiber.

Insbesondere bei Ladestationen mit einer Leistung über 12 kVA (11 kW)  ist gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und VDE AR N 4100 sowie den technischen Anschlussbedingungen (TAB) eine Zustimmung durch den Netzbetreiber erforderlich.

Grundsätzlich ja. Wenn Sie jedoch Ihr Fahrzeug über einen separaten Vertrag wie z.B. LSW AUTOSTROM ZUHAUSE aufladen möchten, brauchen Sie eine separate, unterbrechbare und eingerichtete Messeinrichtung.

Als Fahrer eines Dienstwagens mit Elektroantrieb haben Sie den zusätzlichen Vorteil einer separaten Abrechnung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

Es sollten ausreichend Reserven im Schaltschrank vorhanden sein (mind. 7 Platz Einheiten.)  Die Installationsbedingungen sollten vorab durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.

Bei Neuinstallationen und Erweiterungen sind die entsprechenden Teile der VDE 0100, insbesondere Teil 722, zu berücksichtigen.

Nein, aber die LSW bietet Ihnen einen Installationsservice durch Partnerinstallateure aus der Region an. www.lsw.de

LSW – Partnerinstallateur für Meinersen und Umgebung (Samtgemeinde Meinersen)

R. Kottlick GmbH
Hauptstr. 35
38536 Meinersen

Telefon: 05372 8258
E-Mail: info@kottlick.de

Voraussetzung für LSW AUTOSTROM ZUHAUSE ist, dass bei Ihnen ein separater Eintarifzähler mit Schaltgerät für die Ladeinfrastruktur eingebaut wird. Hierfür ist es notwendig, dass ein eingetragener Elektrofachbetrieb Ihre elektrische Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik (Technische Anschlussbedingungen – VDE-Regelwerk) vorbereitet und verändert.

Wichtig ist dabei, dass über den neuen Zähler nur die Ladeinfrastruktur versorgt wird und diese über einen Lastschutz unterbrechbar eingerichtet wird.

Mit LSW INDIVIDUALSTROM und der Option „Ökostrom“ erhalten Sie Strom aus 100% erneuerbaren Energien. Damit ist auch die Ökostrom-Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KfW-Förderung erfüllt.

Den Vertragswechsel können Sie einfach und bequem auf www.lsw.de vornehmen.